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Teilnahmebedingungen

Veranstalter

Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter die DLRG Ortsgruppe Wattenscheid e.V.

Anmeldung

Anmeldungen sind grundsätzlich nur, wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis der Lehrgangsleiters oder Veranstaltungsleiters gestattet. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Minderjährige Teilnehmer haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Lehrgang oder Veranstaltung mitzubringen.

Teilnahmevoraussetzungen

Die angegebenen Teilnahmevoraussetzungen und Altersgrenzen sind einzuhalten. Das Mindestalter muss am letzten Tag des Kurses, des Lehrgangs oder der Veranstaltung erreicht sein. Wird bei Beginn oder während des Kurses, des Lehrgangs oder der Veranstaltung festgestellt, dass der Teilnehmer die angegebenen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Teilnehmer auf eigene Kosten vom Kurs, Lehrgang oder der Veranstaltung befreit werden. Es gelten die gleichen Regelungen wie, wenn der Teilnehmer den Lehrgang storniert hätte.

Zahlung

Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Wattenscheid e.V. zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.

Vergabe von Lehrgangs- und Seminarplätzen

Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Wattenscheid e.V. werden bei der Platzvergabe bevorzugt behandelt. Im Übrigen erfolgt die Vergabe der Plätze in der Reihenfolge des Eingangs.

Stornierung

Die DLRG Ortsgruppe Wattenscheid räumt dem Teilnehmer ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Im Falle des Rücktritts des Teilnehmers vom Lehrgang hat die DLRG Ortsgruppe Wattenscheid Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
Die DLRG Ortsgruppe Wattenscheid kann gegenüber dem Teilnehmer statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale von 10 € geltend machen. Hat der Kurs bereits begonnen wird die volle Lehrgangsgebühr fällig. Der Nachweis geringerer Kosten steht dem Teilnhmer frei.
Sofern die DLRG Ortsgruppe Wattenscheid die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung die Höhe des Lehrgangs unter Abzug des Wertes der von der DLRG Ortsgruppe Wattenscheid ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die DLRG Ortsgruppe Wattenscheid durch anderweitige Verwendungen der Lehrgangsplatzes erwirbt.

Lehrgangsabsage

Die Veranstalter behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Reisekosten

Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

Verhalten

Wird durch einen Teilnehmer die Sicherheit und Ordnung der Schwimmausbildung gefährdet, können durch den Veranstalter Ordnungsmaßnahmen gegen den Teilnehmer beschlossen werden. Zur Ordnung der Schwimmausbildung zählt auch eine regelmäßige Teilnahme an der Schwimmausbildung.

Der Lehrgangsleiter kann einen Teilnehmer ermahnen und bei wiederholtem Verstoß oder groben Verstößen von dem Lehrgang ausschließen. In strittigen Fällen entscheidet der Vorstand der DLRG Ortsgruppe Wattenscheid abschließend. Wird ein Teilnehmer auf Grund seines Verhaltens von dem Lehrgang ausgeschlossen gelten die gleichen Regelungen wie bei einer Stornierung durch den Teilnehmer.

Ist der Teilnehmer minderjährig werden die Eltern bei groben oder wiederholten Vorstößen persönlich oder in Textform über den Sachverhalt und die Folgen informiert.

Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden.

Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Foto­grafen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namens­nennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

Die DLRG Ortsgruppe Wattenscheid behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüber hinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.

Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Wattenscheid e.V.

In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.

 

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