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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Wattenscheid e.V. findest du hier .
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Stand: 01.01.2020
III BESTIMMUNGEN FÜR DAS SCHWIMMEN/RETTUNGSSCHWIMMEN
Schwimmprüfungen/Rettungsschwimmprüfungen
110 Vorbereitende Prüfung auf das Schwimmen (Anfängerzeugnis)
121 Deutsches Schwimmabzeichen Bronze (Freischwimmer)
122 Deutsches Schwimmabzeichen Silber
123 Deutsches Schwimmabzeichen Gold
140 Vorbereitende Prüfung der DLRG auf das Rettungsschwimmen
150 Deutscher Rettungsschwimmpass der DLRG
151 Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze
152 Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
153 Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Gold
160 Weitere Prüfungen der DLRG
161 Deutsches Schnorcheltauchabzeichen (DSTA)
170/180/190 DLRG Qualifikationen
Im Rahmen ihrer Ausbildungs- und Lehrtätigkeit nimmt die DLRG Prüfungen ab. Art, Inhalt und Durchführung der Prüfungen werden durch die Prüfungsordnung der DLRG und ihre Ausführungsbestimmungen geregelt. Die Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen setzt Standards für die Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung. Ihr Schwerpunkt liegt für die Schwimmausbildung auf dem Fokus des sicheren Schwimmens.
Sie wurde zuletzt durch den Präsidialrat am 09.11.2019 beschlossen und tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Durch die Änderung wird das sichere Schwimmen in den Mittelpunkt der Schwimmausbildung gerückt. Die Zusammenführung des Jugendschwimmpasses und des Schwimmpasses unterliegt bis zum 01.01.2021 einer Übergangsregelung, die die Nutzung der bisherigen Pässe erlaubt.
Geändert wurde auch, dass der Erwerb und die Gültigkeit von Lehrqualifikationen der DLRG mit Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung von Abzeichen dieser Prüfungsordnung nunmehr ausschließlich in den jeweils gültigen Rahmenrichtlinien der DLRG geregelt ist.
Diese Bestimmungen sind sinngemäß für die gesamte Ausbildung und alle Prüfungen verbindlich. Die Prüfungsbestimmungen sind für männliche und weibliche Personen gleich. Die Verantwortung für die Einhaltung der Prüfungs- und Ausführungsbestimmungen sowie der Sicherheitsmaßnahmen tragen die Ausbilder vor Ort. Alle Übungen und Prüfungen sind in Schwimmbekleidung und ohne Hilfsmittel (z.B. Schwimmbrille, Auftriebshilfen) durchzuführen.
Vor der Zulassung zu einem Lehrgang kann eine ärztliche Untersuchung gefordert werden. Sie wird, auch wenn sie nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, jedem Teilnehmer empfohlen. Alternativ kann die Selbsterklärung zum Gesundheitszustand durch den Teilnehmer abgegeben werden. Der Teilnehmer (bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter) bestätigt vor Beginn der Ausbildung durch seine Unterschrift, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung nebst Ausführungsbestimmungen anerkannt werden.
Prüfungsleistungen, für die bestimmte Zeiten und/oder Strecken vorgeschrieben sind, müssen ohne Unterbrechung zügig erfüllt werden. Die Leistung gilt erst dann als erfüllt, wenn der Teilnehmer – nach geforderter Leistung – das Wasser eigenständig verlassen hat. Wassertemperaturen unter 18°C sind für die Prüfungsabnahme nicht geeignet. Bei Partnerübungen in Ausbildung und Prüfung sollen die beiden Partner gleiches Geschlecht und in etwa gleiches Gewicht und Größe haben. Ausbildung und Prüfung haben altersgerecht zu erfolgen.
Bei allen Tauchübungen und -prüfungen, insbesondere in undurchsichtigen oder offenen Gewässern, sind Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Jeder Tauchende muss dauernd (bis mindestens 30 Sekunden nach dem Auftauchen) unter Kontrolle stehen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen beim Tauchen gehört auch das Erlernen und Anwenden des Druckausgleichs unter Wasser. Die Maßnahmen des Druckausgleichs im Mittelohr müssen adressatengerecht vor Beginn der ersten Tauchübungen vermittelt werden. Vor allen Tauchübungen sind maximal vier Atemzüge zulässig, fortgesetzte Hyperventilation ist nicht erlaubt.
Wenn Sicherheitsgründe nicht dagegensprechen, soll das Streckentauchen mit einem Sprung kopfwärts begonnen werden. Dies gilt nicht für Streckentauchen mit Grundausrüstung beim Schnorcheltauchabzeichen. Die Leistung beim Streckentauchen beginnt an der Absprungoder Abstoßstelle. Während des Streckentauchens sollte der Tauchende möglichst nahe über dem Grund schwimmen (Tauchtiefe 1 bis 2 m); sein Körper muss sich jederzeit vollständig unter der Wasseroberfläche befinden. Die vorgeschriebene Strecke muss in gerader Richtung durchtaucht und gemessen werden. Bei undurchsichtigen Gewässern ist eine Abweichung von höchstens 2 m nach rechts oder links gestattet. Beim Tieftauchen muss der ertauchte Gegenstand über die Wasseroberfläche gehoben werden. Dabei darf der Teilnehmer nicht mit dem Kopf unter Wasser sein. Besteht ein Prüfungsteil aus mehreren innerhalb einer bestimmten Zeit abzuleistenden Tauchgängen, darf sich der Teilnehmer zwischen den Tauchgängen nicht am Beckenrand o.ä. festhalten.
Falls für Sprungprüfungen keine genügend hohe Absprungmöglichkeit vorhanden oder die Wassertiefe geringer als 3,50 m ist, bestimmt der Ausbilder in Verbindung mit seiner Gliederung bzw. beauftragenden Institution eine Ersatzleistung (i.d.R. mehrere verschiedene Sprünge aus geringerer Höhe) und trägt diese in die jeweilige Urkunde ein. Diese Ausnahmegenehmigung ist nur zu erteilen, wenn entsprechend ausgerüstete Bäder nicht aufgesucht werden können.
Die Leistungen sind vom Ausbilder einzeln abzunehmen und direkt im Anschluss in der vorgeschriebenen Prüfungskarte zu bestätigen. Prüfungskarten und Urkunden müssen neben der Anschrift und Unterschrift der ausstellenden Stelle die Namen und die Prüfernummern der Ausbilder tragen, die für die Durchführung verantwortlich sind.
Nach erfolgreicher Prüfung werden bundeseinheitliche Urkunden und Abzeichen gegen Erstattung der Kosten ausgehändigt. Der Landesverband regelt verantwortlich die Ausstellung der Urkunden und den Verbleib der Prüfungsunterlagen, sofern nicht ausdrücklich eine Registrierung im Bundesverband erfolgt. Ersatzbescheinigungen, -urkunden und -abzeichen werden nur bei glaubwürdigem Nachweis des Erwerbs und des Verlustes gegen Erstattung der Kosten ausgegeben. Anträge sind formlos an die Stelle zu richten, welche die Urschrift ausgestellt hat. Prüfungskarten und -unterlagen sind an dieser Stelle zehn Jahre nach der Beurkundung aufzubewahren. Dabei sind die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Nur die beurkundete Prüfung berechtigt zum Tragen des entsprechenden Abzeichens.
Die Schwimmprüfungen dienen der Förderung der Grundausbildung im Schwimmen und der Selbstrettung. Die Rettungsschwimmprüfungen dienen der Ausbildung in der Selbst- und Fremdrettung sowie der Vorbereitung für den Wasserrettungsdienst. Art und Umfang der Ausbildung im Schwimmen und Rettungsschwimmen sind durch die aktuellen Lehr- und Lernunterlagen geregelt.
Die Vorlage des Deutschen Schwimmabzeichens Gold oder eines Deutschen Rettungsschwimmabzeichens gilt im Jahr der Ausstellung oder Wiederholung als Nachweis für eine erfolgreiche Prüfung des Deutschen Sportabzeichens in der Disziplingruppe Ausdauer.
Menschen mit Behinderungen werden in die Ausbildung einbezogen, soweit dies ihre Beeinträchtigung erlaubt. Eine ärztliche Bescheinigung muss über die allgemeine Sporttauglichkeit Auskunft geben. Für Menschen mit Behinderungen können beim Schwimmen Sonderleistungen eingeräumt werden. Ein Deutsches Schwimmabzeichen (jeweils in den Stufen Bronze, Silber, Gold) wird nur bescheinigt, wenn die Grundsätze des „Sicheren Schwimmens“ (vgl. 100.2) erfüllt sind.
Ein Rettungsschwimmabzeichen darf nur ausgestellt werden, wenn alle geforderten Prüfungsleistungen erfüllt sind. Erbrachte Einzelleistungen der Rettungsschwimmabzeichen können bescheinigt werden.
Sicheres Schwimmen im Sinne dieser Prüfungsordnung heißt:
Es wird empfohlen, zu Beginn der praktischen Ausbildung zum Erwerb von Schwimm- und Rettungsschwimmabzeichen sowie den darauf vorbereitenden Prüfungen die Tauglichkeit durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch die Vorlage des Formblattes „Selbsterklärung zum Gesundheitszustand“ nachweisen zu lassen.
Beim Rettungsschwimmabzeichen Gold, sowie dem Deutschen Schnorcheltauchabzeichen muss die Selbsterklärung zum Gesundheitszustand vorgelegt werden.
Die einzelnen Prüfungsteile für jedes einzelne Schwimmabzeichen müssen (nach Abschluss der entsprechenden Ausbildung) in einem Zeitraum von zwei Monaten abgelegt werden, gerechnet ab dem Tag der ersten erfüllten Bedingung.
Abzeichen des Deutschen Schwimmpasses (DSP, 120) sollten in der Reihenfolge Bronze, Silber, Gold einzeln abgelegt werden. Nur die jeweils abgelegte Prüfung wird entsprechend beurkundet. Gleichzeitig miterfüllte andere Prüfungsteile werden nicht bestätigt. Die erzielten und gemessenen Einzelleistungen können in die Urkunde eingetragen werden.
Allgemeine Ausführungsbestimmungen:
Schwimmprüfungen dürfen nur dort abgenommen werden, wo die Wassertiefe die Körpergröße des Teilnehmers überschreitet (in einzelnen Prüfungsbedingungen vorgeschriebene Mindestwassertiefen sind bindend). Der Sprung vom Beckenrand muss ins tiefe Wasser erfolgen. Deutliches Abspringen und vollständiges Eintauchen sind notwendig.
Für das Tieftauchen werden am besten kleine Tauchringe oder Teller aus Plastik oder Gummi verwendet. Der Schwimmer muss aufgetaucht sein und seinen Gegenstand über das Wasser halten bzw. an Land werfen.
Für die Mehrfach-Tauchübungen sollen 6 Teller oder Ringe auf einer Grundfläche von ca. 5 x 5 m in etwa 2 m Wassertiefe verteilt werden. In Freigewässern kann Tieftauchen und Heraufholen von Kies o. ä. verlangt werden. Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse kann im Gespräch, durch Bild-Text-Kombinationen oder durch Lückentextbearbeitung altersgerecht erfolgen.
Berechtigt zur Ausbildung und Prüfung der „Vorbereitenden Prüfung auf das Schwimmen“ und der Schwimmabzeichen im Auftrag und im Bereich ihrer Gliederung sind:
Außerhalb der DLRG ergeben sich weitere Ausbildungs- und/oder Prüfberechtigungen aus der Vereinbarung über die Gültigkeit der Deutschen Prüfungsordnung des BFS in Verbänden und dem öffentlichen Dienst (z.B. Schulen, Bundeswehr und uniformierte Verbände).
Die Deutschen Schwimmabzeichen (DSA) in den Stufen Bronze, Silber und Gold werden im Deutschen Schwimmpass (DSP) zusammengefasst.
Die Nummerierung der Schwimmabzeichen wird in der DLRG einheitlich nach dem folgenden Muster vorgenommen:
EDV-Nr. der ausstellenden DLRG-Gliederung/Schwimmprüfung
danach folgen die lfd. Nr. der Urkunde sowie das Kalenderjahr der Beurkundung. Beispiel für die Beurkundung des siebten DSA Bronze im Jahr 2020 durch den LV Niedersachsen, Bezirk Oldenburger Land – Diepholz, Ortsgruppe Diepholz e.V.:
0839033/121/007/20
Gliederung/DSA Bronze/laufende Nummer/Jahr
Ein Lehrgang zur Vorbereitung auf eine Rettungsschwimmprüfung umfasst mindestens 16 Lerneinheiten (je 45 Minuten) Ausbildung in Theorie und Praxis (zuzüglich besonderer Lehrgangsinhalte wie Erste Hilfe-Lehrgänge etc.).
Der Ausbildung und Prüfung sind die Inhalte der DLRG Lehr- und Lernmaterialien zugrunde zu legen. Die praktischen Fertigkeiten sind während des vorbereitenden Lehrgangs gründlich zu üben, damit sie bei der Prüfungsabnahme einwandfrei beherrscht werden. Die theoretischen Inhalte sind zielgruppengerecht zu vermitteln.
Falls sich bestimmte Prüfungsteile nicht in der heimischen Gliederung abnehmen lassen, können diese auch an einem geeigneten Ort in einer Nachbargliederung abgenommen werden. Nachgewiesene Vorkenntnisse können bei der Ausbildung berücksichtigt und auf den Ausbildungsumfang angerechnet werden. Die sich anschließende Prüfung muss innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein, gerechnet ab dem Tag der ersten erfüllten Bedingung.
Die Prüfungen zu den Deutschen Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) der DLRG Silber und Gold müssen in der Reihenfolge Silber, Gold abgelegt werden.
Berechtigt zur Ausbildung und Prüfung der „Vorbereitenden Prüfung auf das Rettungsschwimmen“ und der Rettungsschwimmabzeichen im Auftrag und im Bereich ihrer Gliederung sind:
Die Deutschen Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) der DLRG in den Stufen, Bronze, Silber und Gold werden im Deutschen Rettungsschwimmpass (DRSP) zusammengefasst. Der Junior-Retter wird in einem eigenen Pass dokumentiert. Die Nummerierung der Rettungsschwimmabzeichen sowie des Junior-Retters wird in der DLRG einheitlich nach dem folgenden Muster vorgenommen:
EDV-Nr. der ausstellenden DLRG-Gliederung /Rettungsschwimmprüfung:
danach folgen die lfd. Nr. der Urkunde sowie das Kalenderjahr der Beurkundung.
Beispiel für die Beurkundung des fünften DRSA Silber im Jahr 2020 durch den LV Hamburg, Bezirk Altona e.V.:
0602000/152/005/20
Gliederung/DRSA Silber/laufende Nummer/Jahr
Zur Vorbereitung auf die Schwimmabzeichen wird die Prüfung „Seepferdchen“ abgenommen.
Es sind folgende Prüfungsleistungen zu erbringen:
Der Deutsche Schwimmpass umfasst folgende Abzeichen:
Die Prüfung besteht aus Theorie und Praxis.
Die theoretische Prüfung umfasst die Kenntnisse von:
Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente:
Die Prüfung besteht aus Theorie und Praxis.
Die theoretische Prüfung umfasst die Kenntnisse von:
Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente:
Die Prüfung besteht aus Theorie und Praxis
Die theoretische Prüfung umfasst die Kenntnisse von:
Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente:
Ausführungsbestimmungen:
Das Kraulschwimmen muss mit regelmäßiger Atmung durchgeführt werden.
Das Abzeichen Juniorretter kann frühestens nach Vollendung des 10. Lebensjahres erworben werden (Ausbildung und Prüfung). Das Deutsche Schwimmabzeichen Gold (123) muss vorliegen.
Die Prüfung besteht aus Theorie und Praxis.
Die theoretische Prüfung erfolgt mittels bundeseinheitlicher Fragebögen und umfasst die Kenntnisse von:
Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente:
Ausführungsbestimmungen:
Beim 100 m Schwimmen müssen die geforderten Schwimmarten in koordinierter Schwimmtechnik mit regelmäßiger Atmung ausgeführt werden.
Bei der kombinierten Übung zur Selbstrettung gelten als Freizeitbekleidung jeweils ein Hemd und eine Hose über der Schwimmbekleidung (z. B. T-Shirt, Hemd mit langen Ärmeln, lange Hose, Shorts oder Schlafanzug). Bei der kombinierten Übung zur Fremdrettung kann die Schwimmart frei gewählt werden.
Der Deutsche Rettungsschwimmpass umfasst folgende Qualifikationen:
Ausführungsbestimmungen:
Die Wassertiefe für die Schwimmelemente der Rettungsschwimmabzeichen sollte mindestens 1,35 m betragen. Durch einzelne Prüfungsbedingungen vorgeschriebene Mindestwassertiefen sind bindend.
Als Bekleidung sind Jacke und lange Hose (Köperanzug) zu verwenden. Verliert ein Teilnehmer während des Entkleidens ein Kleidungsstück, so ist dieses durch Tauchen wiederzuholen. Beim Entkleiden nach dem Kleiderschwimmen sind Festhalten am Beckenrand oder andere Hilfen nicht gestattet.
Beim Abtauchen fußwärts muss die geforderte Tiefe mit den Füßen zuerst erreicht werden.
Bei der Prüfung der Herz-Lungen-Wiederbelebung muss die einwandfreie Durchführung über die geforderte Zeit demonstriert werden.
Als anatomische und physiologische Grundlagen sind Kenntnisse über Aufbau und Funktion von Atmung und Blutkreislauf zu verlangen.
Die im DLRG-Lehr- und Lernmaterial beschriebenen Befreiungs- und Schleppgriffe sind gründlich zu üben, andere Griffe sind nicht gestattet. Die Griffe müssen sicher beherrscht und über die vorgeschriebene Strecke einwandfrei vorgeführt werden.
Beim Schleppen muss das Gesicht des Geschleppten über Wasser sein, der Geschleppte darf nicht mithelfen.
Die Befreiungsgriffe sind bei der Prüfung vom Ausbilder oder einem Beauftragten, nicht von den Teilnehmern untereinander (etwa als Partnerübung), im Wasser abzunehmen. Dabei ist auf die exakte und effiziente Durchführung der Befreiung zu achten. Jede Befreiung aus einer Umklammerung, die mit Hilfe eines Armhebels gelöst wird, endet im Standard-Fesselschleppgriff. Die Sicherheitsvorschriften sind zu beachten.
Das Rettungsschwimmabzeichen Bronze kann frühestens nach Vollendung des 12. Lebensjahres erworben werden (Ausbildung und Prüfung).
Die Prüfung besteht aus Theorie und Praxis.
Die theoretische Prüfung erfolgt mittels bundeseinheitlicher Fragebögen und umfasst den Nachweis folgender Kenntnisse:
Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente:
Die Prüfung für das DRSA der DLRG Bronze kann jährlich einmal wiederholt und beurkundet werden. Für jede fünfte Wiederholung wird das Abzeichen mit der entsprechenden Zahl verliehen.
Das Rettungsschwimmabzeichen Silber kann frühestens nach Vollendung des 14. Lebensjahres erworben werden (Ausbildung und Prüfung).
Die Prüfung besteht aus Theorie und Praxis.
Die theoretische Prüfung erfolgt mittels bundeseinheitlicher Fragebögen und umfasst den Nachweis folgender Kenntnisse:
Ausführungsbestimmungen:
Zur Ausstellung des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Silber muss der Nachweis einer Erste Hilfe-Ausbildung oder Erste Hilfe-Fortbildung nach den gemeinsamen Grundsätzen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) vorliegen. Diese Voraussetzungen werden auch von einer durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QS–EH) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ermächtigten Ausbildungsstelle erfüllt. Die Ausbildung oder Fortbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente:
Die Prüfung für das DRSA der DLRG Silber kann jährlich einmal wiederholt und beurkundet werden. Für jede fünfte Wiederholung wird das Abzeichen mit der entsprechenden Zahl verliehen.
Das Rettungsschwimmabzeichen Gold kann frühestens nach Vollendung des
16. Lebensjahres erworben werden (Ausbildung und Prüfung).
Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber (152) und die Selbsterklärung zum Gesundheitszustand (100.3) müssen vor Beginn vorliegen.
Die Prüfung besteht aus Theorie und Praxis.
Die theoretische Prüfung erfolgt mittels bundeseinheitlicher Fragebögen und umfasst den Nachweis folgender Kenntnisse:
Ausführungsbestimmungen:
Zur Ausstellung des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Gold muss der Nachweis einer Erste Hilfe-Ausbildung oder Erste Hilfe-Fortbildung nach den gemeinsamen Grundsätzen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) vorliegen. Diese Voraussetzungen werden auch von einer durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QS-EH) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ermächtigten Ausbildungsstelle erfüllt. Die Ausbildung oder Fortbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente:
Die Prüfung für das DRSA der DLRG Gold kann jährlich einmal wiederholt und beurkundet werden. Für jede fünfte Wiederholung wird das Abzeichen mit der entsprechenden Zahl verliehen.
Das DSTA stellt die Vorstufe zur Gerätetauchausbildung dar.
Ein sicherer Umgang mit der Grundausrüstung (Flossen, Maske, Schnorchel) erweitert die Einsatzmöglichkeit des Rettungsschwimmers und ermöglicht dem Schnorcheltaucher in der Freizeit sich mit dem entsprechenden Fachwissen gefahrlos im und unter Wasser zu bewegen.
Das Schnorcheltauchabzeichen kann frühestens nach Vollendung des 12. Lebensjahres erworben werden (Ausbildung und Prüfung).
Die Prüfung für das DRSA der DLRG Bronze muss abgeschlossen sein, bevor der Bewerber an einem Lehrgang für das DSTA teilnehmen darf. Die ärztliche Bescheinigung/Selbsterklärung zum Gesundheitszustand nach 100.3 muss vorliegen.
Die Prüfung besteht aus Theorie und Praxis.
Die theoretische Prüfung umfasst den Nachweis folgender Kenntnisse und erfolgt mittels bundeseinheitlicher Fragebögen:
Die praktische Prüfung erfolgt in Grundausrüstung und umfasst folgende Elemente:
Die einzelnen Prüfungsteile müssen (nach Abschluss der entsprechenden Ausbildung) in einem Zeitraum von sechs Monaten abgelegt werden, gerechnet vom Tag der ersten erfüllten Bedingung an.
Berechtigt zur Ausbildung und Prüfung im Auftrag und im Bereich ihrer Gliederung sind:
Als Ausbildungsassistenten können DLRG Einsatztaucher Stufe 1, ILS-Rescue Diver*, Taucher mit der Leistungsstufe DLRG-Gerätetauchschein*/CMAS* oder Inhaber eines gleichwertigen Sporttauchbrevets gemäß der CMAS herangezogen werden.
Die Prüfung ist mit dem bundeseinheitlichen Nummernschlüssel 161 zu registrieren.
Beispiel für die Beurkundung des fünften DSTA im Jahr 2020 durch den LV Westfalen, Bezirk Stadt Bielefeld, Ortsgruppe Bielefeld
1326001/161/005/20
Gliederung/DSTA/laufende Nummer/Jahr
Die im Folgenden gelisteten DLRG Qualifikationen bzw. Ausbildungsbestandteile sind in den „Rahmenrichtlinien der DLRG für Qualifizierungen von Ausbildungsassistenten, Übungsleitern, Ausbildern, Trainern und Vereinsmanagern“ geregelt:
171 Ausbildungsassistent Schwimmen
172 Ausbildungsassistent Rettungsschwimmen
180.1 Gemeinsamer Grundausbildungsblock
181 DLRG Lehrschein
182 DLRG Ausbilder Schwimmen
183 DLRG Ausbilder Rettungsschwimmen
190.1 Allgemeine Multiplikatorenschulung
191 Multiplikator Schwimmen /Rettungsschwimmen
Gedruckte Exemplare können bei der Materialstelle erworben werden: https://shop.dlrg.de/produkt-katalog/ausbildung/Print-Medien
Die Prüfungsordnung kann sowohl als Gesamtausgabe als auch in ihren Einzelabschnitten bezogen werden. Folgende Artikel sind lieferbar:
Artikel | Bestellnummer | ||
---|---|---|---|
Gesamtausgabe | 11401211 | ||
Abschnitt III.1 | Schwimmen/Rettungsschwimmen | 11401201 | |
Abschnitt III.2 | frei | ||
Abschnitt III.3 | Medizin | 11401203 | |
Abschnitt III.4 | Wasserrettungsdienst | 11401204 | |
Abschnitt III.5 | Bootswesen | 11401205 | |
Abschnitt III.6 | Tauchen | 11401206 | |
Abschnitt III.7 | Sprechfunk | 11401207 | |
Abschnitt III.8 | Katastrophenschutz | 11401208 | |
Abschnitt III.9 | Rettungssport | 11401209 | |
Abschnitt III.10 | Strömungsrettung | 11401212 |
1. Auflage 1977
2. Auflage 1985
3. Auflage 1990
4. Auflage 1994
5. überarbeitete Auflage 1995
6. Überarbeitete Auflage mit Änderungen 1999
7. überarbeitete Auflage 2004 mit Änderungen 2003 (siehe entsprechende Seiten)
8. Auflage 1.1.2007
9. überarbeitete Auflage 2009
10. überarbeitete Auflage 2009 (mit redaktionellen Änderungen vom 05.06.2010)
11. überarbeitete Auflage 2009 (mit redaktionellen Änderungen vom 05.09. 2014)
12. überarbeitete Auflage 2020
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