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Ausbildung

Ab sofort 3G

Veröffentlicht: 04.03.2022
Autor: Martin Meise

Schwimmen für ungeimpfte wieder möglich.

der Krisenstab der Stadt Bochum hat aufgrund der aktuellen Corona-Fallzahlen entschieden, dass in allen städtischen Gebäuden (demnach auch in städtischen Sportobjekten) ab dem 04.03.2022 weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt. Diese Regelung wird im Folgenden noch einmal konkretisiert.

Die Tragepflicht einer FFP2-Maske gilt für Personen ab 14 Jahren. Für Personen unter 14 Jahren gilt weiterhin, dass das Tragen einer OP-Maske ausreichend ist. Während der Sportausübung darf die Maske abgelegt werden.

Darüber hinaus gilt in der Schwimmhalle für alle teilnehmenden Personen ab dem 18. Lebensjahr die 3G-Regel (genesen, geimpft oder getestet). Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR Test nicht älter als 48 Stunden. Ein Nachweis ist mitzubringen und wird am Eingang kontrolliert. Kinder und Jugendeliche bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren sind von der 3G-Regel ausgenommen. Bis zu den Umkleidekabinen gilt Maskenpflicht. Hände müssen beim Betreten der Einrichtung desinfiziert werden. Kranke Teilnehmer bleiben bitte zu Hause.

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