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Ausbildung

FFP2 Pflicht ab 14 Jahre, 2G+Booster/Schnelltest

Veröffentlicht: 25.01.2022
Autor: Martin Meise

der Krisenstab der Stadt Bochum hat aufgrund der aktuellen Corona-Fallzahlen entschieden, dass in allen städtischen Gebäuden (demnach auch in städtischen Sportobjekten) ab dem 26.01.2022 eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt. Diese Regelung wird im Folgenden noch einmal konkretisiert.

Die Tragepflicht einer FFP2-Maske gilt für Personen ab 14 Jahren. Für Personen unter 14 Jahren gilt weiterhin, dass das Tragen einer OP-Maske ausreichend ist. Während der Sportausübung darf die Maske abgelegt werden.

Darüber hinaus gilt weiterhin in der Schwimmhalle für alle teilnehmenden Personen ab dem 16. Lebensjahr 2G plus (geimpft/genesen plus Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR Test nicht älter als 48 Stunden). Ein Nachweis ist mitzubringen und wird am Eingang kontrolliert. Schüler unter 16 Jahren gelten durch die verpflichtenden Schultests als getestet. Kindergartenkinder sollten einen negativen Testnachweis mitbringen. Bis zu den Umkleidekabinen gilt Maskenpflicht. Hände müssen beim Betreten der Einrichtung desinfiziert werden. Kranke Teilnehmer bleiben bitte zu Hause.

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